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Rang | Fundstelle | |
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Meyers →
17. (Ergänzungs-) Band →
Hauptstück:
Seite 0536,
von Lippebis Lithoklasen |
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1851 Zu Wien, studierte in Wien, Göttingen und Heidelberg, habilitierte sich 1875 als Privatdozent für Strafrecht in Graz, wurde 1879 ordentlicher Professor des Strafrecht5 und Zivilprozesses
in Gießen, 1882 in Marburg, von wo er im Herbst 1889
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Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0742,
von Krimgotenbis Kriminalstatistik |
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. l(S. Civilisten.)
Kriminalist, Kenner, Lehrer des Strafrechts.
Kriminalistische Vereinigung, s.Internatio-
nale kriminalistische Vereinigung.
Kriminalität (neulat.), s. Kriminalstatistik.
Kriminalpolizei
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0123,
von Genualbis Genußmittel |
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(Satisfaktion), Vergütung des durch eine gesetzwidrige Handlung angerichteten Schadens. Diese G. kann eine zivilrechtliche sein und ist dann gleichbedeutend mit Schadenersatz (s. d.), oder eine strafrechtliche. In den Anfängen der Kultur jedes Volkes finden
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0458,
Innere Medizin (9. Kongreß, Wien 1890) |
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die vorliegende bakteriologische Spezies kennen zu lernen. Nur bei Pneumokokkenempyemen sei exspektatives Verhalten am Platze, in allen übrigen Fällen operative Entfernung des Eiters einzig zweckentsprechend. Hierbei aber kommen nur solche Methoden
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Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0224,
von Kriminalgerichtbis Kriminalstatistik |
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.).
Kriminalgericht (Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinliches Gericht, Notgericht genannt), das zur Ausübung der Strafrechtspflege bestellte Gericht (s. d.).
Kriminalist (lat.), Kenner des Strafrechts (s. d
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0693,
Ostindien (Rechtspflege) |
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eines Goldstücks aus heißem Wasser (Kesselfang), durch das Los und durch Lecken an einer glühend gemachten Pflugschar.
Das Strafrecht weist jene barbarischen Leibes- und Lebensstrafen auf, welche in den meisten Ländern des Orients an der Tagesordnung
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0700,
von Irritantiabis Irrtum |
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Grund der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit kannte oder infolge von Fahrlässigkeit nicht kannte (kennen mußte). – Über die Bedeutung des I. bei der Eheschließung s. Ehehindernis. – Bei letztwilligen Verfügungen kann auch ein I. im Beweggrunde
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0289,
von Firkinbis Firmenich |
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Voraussetzungen privatrechtlich und strafrechtlich geschützt; privatrechtlich durch eine Klage auf Unterlassung der weitern Führung und durch eine Klage auf Ersatz des Schadens, welcher aus der unbefugten Firmenführung dem verletzten
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0669,
Schutzeinrichtungen (Biologisches) |
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Strafrecht betreffenden Gesetze und Verordnungen" (Kopenh. 1856); "Die notwendige Teilnahme am Verbrechen" (Leipz. 1869); "Lehrbuch des deutschen Strafrechts auf Grund des Reichsstrafgesetzbuchs" (das. 1871, 2. Aufl. 1874; dazu "Anhang auf Grundlage
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Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0584,
von Güterabtretungbis Gütergemeinschaft |
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Strafrechts, des Straf- und Civilprozesses und des
preuß. Rechts. 1868 trat G. aus dem praktischen
Iustizdienste aus, 1885 wurde er zum Geh. Iustiz-
rat ernannt. Von seinen Schriften sind hervorzu-
heben: "Die engl. Aktiengesellschaftsgesetze von
1856
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0129,
von Vergarabis Vergilius |
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durch die Fürsprache des Mäcenas, dem er von Asinius Pollio empfohlen worden war. Dieser hatte ihn 43 als Verwalter der Gallia transpadana kennen gelernt und ihm die erste Anregung zu seinen Eklogen gegeben, durch die er seinen Dichterruf begründete
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0715,
Islam |
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Übersetzung von Th. Haarbrücker, "Religionsparteien und Philosophenschulen", 2 Bde.,
^[Spaltenwechsel]
Halle 1850-51) kennen lernen kann. Erst dem Asch'ari (Anfang des 10. Jahrh.) ist es gelungen, einen vermittelnden Standpunkt zu schaffen
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0475,
von Gesandtschaftsrechtbis Geschäftsgeheimnis |
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kennen lernte, wenn
er sich selbständig macht, in seiner eigenen Unter-
nehmung verwertet. Erfahrungsgemäß erfolgt Ver-
letzung des G. am meisten infolge von Verleitung
gegen Entgelt. Daher wird mit Geld bis zu 2000
M. oder mit Gefängnis bis zu 9
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Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0727,
von Geldsurrogatebis Geldwechselgeschäft |
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gebraucht wurden. 'Äbnlicke Ergebnisse
liosertcn die engl. Privatbanken. NVuerdmgs wlirde,
uni das Verhältnis zwischen Gold-, Silber- und
Banknotenumlauf kennen zu lernen, eine ähnliche
Statistik in Frankreich auf Veranlassung des Finanz-
ministers
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Brockhaus →
4. Band: Caub - Deutsche Kunst →
Hauptstück:
Seite 0969,
von Desenzanobis Desfontaines (Pierre François Guyot) |
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flüchtige ist iu oontumaoiam auf Geldstrafe zu er-
kennen, zu deren Einziehung Vermögensbefchlag-
nahme erfolgt. Österreich und Dänemark liefern
deutfche Deserteure aus.
Das bürgerliche Recht bezeichnet mit D. die
Verlassung des einen Ehegatten
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Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0996,
von University extensionbis Unlauterer Wettbewerb |
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, insbesondere nach dem genannten §. 826 des Bürgerl. Gesetzbuchs geschützt. Außerdem besteht ein Anspruch der erwähnten Gewerbetreibenden auf Schadenersatz gegen denjenigen, der die Angaben machte, wenn er ihre Unrichtigkeit kannte oder kennen mußte
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1% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0553,
von Ostrowbis Ostrowskij |
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geschätztes Werk über das "Zivilrecht des polnischen Volks" (deutsch, Berl. 1797, 2 Bde.) sowie eine Bearbeitung des "Englischen Strafrechts" nach Blackstone mit Bezugnahme auf Polen.
Ostrowskij, Alexander Nikolajewitsch, der namhafteste russ
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0036,
von Abergavennybis Abesche |
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.) Die verschiedenen Arten des antiken A. lernt
man besonders durch Lucian kennen, der sie in Einzelsatiren verspottete. Auf dem Standpunkte des Christentums stellen sich als A. namentlich die Reste
aus dem Vorstellungskreise der heidn. Vorzeit dar
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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eine weitergehende Wirkung in einzelnen Fällen s. Actio. Im Strafprozeß reicht die R. weiter, da hier Gegenstand des Urteils nicht bloß das in der Anklage angenommene Delikt, sondern die in der Anklage individualisierte That des Angeklagten ist, diese
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0873,
von Grüneisensteinbis Gruner |
Öffnen |
873
Grüneisenstein - Gruner.
und Geschichte des Totentanzes", "Der Salomonische Tempelbau", "Über den Kunsthaß in den ersten drei Jahrhunderten der Kirche") hervorzuheben: "Über die bildliche Darstellung der Gottheit" (Stuttg. 1828); "Über
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0465,
von Kanonisches Alterbis Kansas |
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Anstalten heißen K.
Kanoníst, ein Kenner oder Lehrer des "kanonischen Rechts" (s. d.).
Kanonizität (neulat.), zusammenfassender Name für den Komplex der Eigenschaften, vermöge welcher ein Buch zu den "kanonischen Büchern" (s. d.) gehört.
Kanopos
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0261,
von Völkerschaftbis Völkerwanderung |
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gesteigerten römischen Kultur kennen gelernt, als ein Land der Sehnsucht, dessen Vorzüge nicht bloß zahlreiche einzelne Germanen, sondern auch ganze Stämme verlockten, in römische Dienste zu treten oder sich mit Bewilligung des Staats friedlich
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Brockhaus →
15. Band: Social - Türken →
Hauptstück:
Seite 0405,
von Strafsektionenbis Strafverfügung |
Öffnen |
403
Strafsektionen - Strafverfügung
ferenz über Einführung des Systems in Deutschland, Österreich und den Niederlanden statt.
Vgl. Bonneville de Marsangy, De l'amélioration de la loi criminelle (2 Tle., Par. 1855 u. 1864); Despatys, Traité
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Meyers →
4. Band: China - Distanz →
Hauptstück:
Seite 0695,
von Derogationbis Deroy |
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. Staatsmann, geb. 13. Juli 1787 zu Carrara, widmete sich in Bologna dem Studium des Rechts, wurde 1812 Professor des Strafrechts daselbst, floh aber, da er 1815 von Murat das Amt eines Zivilkommissars in den Legationen angenommen, nach dessen Sturz nach
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Brockhaus →
6. Band: Elektrodynamik - Forum →
Hauptstück:
Seite 0926,
von Flourens (Marie Jean Pierre)bis Flüchtiges Salz |
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noch ganz unbekannt,
und er lehrte zuerst die Wirksamkeit des Chloro-
forms kennen. Später erfchien noch "Oourg äe
pli^LioloFie coniparee" (Par. 1855). Neben seinen
rein fachwissenschaftlichen Arbeiten hat F. seit 1841
auch eine Reihe von Werken
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Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0351,
Braun |
Öffnen |
Geld" (Wien 1860), "Der Jesuit im Frack" (das. 1862) und "Realisten und Idealisten" (Leipz. 1867). Auch veröffentlichte er eine "Geschmackslehre oder Wissenschaft des Schönen" (Wien 1866).
3) Alexander, Botaniker, geb. 10. Mai 1805 zu Regensburg
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Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 1002,
von Hafisbis Haft |
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und Mystikern an. Ein gründlicher Kenner des Korans (woher der Beiname H.), gab er Unterricht in demselben am Hof der Mosafferiden und in einer vom Großwesir Hadschi Kawameddin Mohammed Ali zu Schiraz eigens für ihn erbauten Schule. Er starb 1389 in Schiraz
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Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0947,
von Zivilprozeßordnungbis Zizyphus |
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zu unterscheiden (s. Recht), und diese einzelnen Teile des öffentlichen Rechts werden dann auch dem Z. gegenübergestellt, so namentlich das Kriminal- oder Strafrecht. Man unterscheidet wohl auch zwischen allgemeinem und besonderm Z., indem sich
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Meyers →
6. Band: Faidit - Gehilfe →
Hauptstück:
Seite 0649,
von Freiheitsbaumbis Freiheitsstrafe |
Öffnen |
649
Freiheitsbaum - Freiheitsstrafe.
Zur Lehre von der F. des menschlichen Willens (Götting. 1836).
Freiheitsbaum. Der Gebrauch, auf öffentlichen Plätzen Bäume (Maibäume) als Symbole der Freiheit zu errichten, stammt aus dem
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